Das omanische Grundgesetz legt den Islam als Staatsreligion fest, sowie die islamische Scharia als Grundlage der Gesetzgebung. Die Gesetzgebung insbesondere im Bereich des Personenstands und des Familienrechts entspricht zwar der Scharia. Bezüglich des Strafrechts und des Strafmaßes beruht sie jedoch ebenfalls auf der Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen.
Das Sultanat hat von der UNO verabschiedete Gesetze unterzeichnet, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte, dem Schutz von Minderheiten, sowie die Konventionen gegen jegliche Art von Diskriminierung gegen Frauen und zur Wahrung der Rechte des Kindes.
Das Rechtsstaatsprinzip, die Souveränität des Rechtsstaates und die Unabhängigkeit der Justiz gehören zu den wichtigsten Prinzipien, die festgelegt wurden, um die Rechte eines jeden einzelnen omanischen Bürgers zu schützen. Jeder Angeklagte gilt als unschuldig, bis seine Schuld durch einen legalen Prozess bewiesen ist. Die Anwendung körperlicher und/oder psychischer Misshandlung ist verboten. Alle Strafen müssen im Einklang mit der Rechtssprechung stehen, vor der alle Bürger gleich sind.
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